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Todesfall – Was tun?

Die Schweizer Gesetzgebung sieht gewisse Abläufe vor, mit denen sich die Hinterbliebenen nach dem Tod eines Angehörigen auseinandersetzen müssen. Gewissen Dinge müssen sofort erledigt werden, andere haben zwei bis drei Tage Zeit. Vieles kann auch bis nach der Beisetzung warten.


Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist unmittelbar nach dem Tod zu tun?
    1. Todesfall zu Hause
    2. Todesfall in einer Einrichtung – Spital, Pflege- oder Seniorenheim
    3. Unnatürlicher Todesfall
    4. Organspende
    5. Die nächsten Verwandten und enge Freunde sowie Arbeitgeber benachrichtigen
    6. Willensbekundung für den Sterbefall in den Unterlagen
    7. Haustiere
  2. Dinge, die Innerhalb von zwei bis drei Tagen getan werden müssen
    1. Todesmeldung beim zuständigen Zivilstandsamt
    2. Planung der Trauerfeier
    3. Planung der Bestattung
    4. Trauerkarte
    5. Todesanzeige
  3. Erledigungen nach der Bestattung
    1. Danksagung
    2. Grabstein
    3. Grabpflege
    4. Auflösen und Kündigen von Verträgen, Versicherungen und Mitgliedschaften
    5. Erbe
    6. Haushaltsauflösung

Was ist unmittelbar nach dem Tod zu tun?

Todesfall zu Hause

Ist der oder die Angehörige zu Hause verstorben, verständigen Sie möglichst sofort den Hausarzt, damit dieser den Tod bestätigen und die Todesbescheinigung ausstellen kann. Ist der Hausarzt aufgrund von Urlaub, Wochenende oder anderen Umständen nicht verfügbar, ziehen Sie einen Notarzt über die Telefonnummer 144 hinzu.

Todesfall in einer Einrichtung – Spital, Pflege- oder Seniorenheim

Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder in einem Heim verständigt das dortige Pflegepersonal den Arzt. Er stellt dann die Todesbescheinigung aus, welche auf Wirken des Heimes hin den Weg zum zuständigen Zivilstandsamt und zu den Angehörigen nimmt. Mit Hilfe der Todesbescheinigung ist die Überführung des Leichnams zum Aufbahrungsort möglich. Die Aufbahrung kann auch direkt am Sterbeort erfolgen.

Unnatürlicher Todesfall

Ist der Tod des Betroffenen die Folge eines unnatürlichen Einwirkens wie eines Unfalls, Suizids oder schlimmstenfalls einer Gewalttat, muss sofort die Polizei unter der Notfallnummer 117 verständigt werden. Zudem ist auch hier ein Notarzt unumgänglich, um die Todesbescheinigung ausstellen zu können.

Organspende

Der Arzt, der die Todesbescheinigung ausstellt, wird bezüglich Organspende nachfragen. Insofern ist es ratsam, dass sich der Verstorbene mit seinen Angehörigen rechtzeitig darüber ausgetauscht hat. Ein Organspendeausweis im Portemonnaie oder an einem bekannten Aufbewahrungsort schafft hier schnell Klarheit. Auch eine Patientenverfügung, die einfach in den Unterlagen zu finden ist, kann den Willen für oder gegen die Organspende dokumentieren und im besten Fall Leben retten.

Die nächsten Verwandten und enge Freunde sowie Arbeitgeber benachrichtigen

Sofern es Ihnen möglich ist, benachrichtigen Sie noch am Todestag die nächsten Verwandten und engeren Freunde des oder der Verstorbenen. Manch ein sehr nahestehender Freund oder Familienangehöriger möchte sich gerne noch direkt am Sterbebett verabschieden. Entfernte Verwandte, der weitere Bekanntenkreis und Vereine erhalten die Todesnachricht möglichst in den folgenden Tagen.

Benachrichtigen Sie zudem sehr zeitnah den Arbeitgeber des Verstorbenen sowie Ihre eigene Arbeitsstelle. Beim Tod eines direkten Verwandten haben Sie Anspruch auf bis zu drei Ferientage.

Willensbekundung für den Sterbefall in den Unterlagen

Hat der oder die Verstorbene eigene Verfügungen in Falle seines oder ihres Todes hinterlassen, sollten die nächsten Angehörigen davon wissen. Im Idealfall wurde die Willensbekundung an einer leicht auffindbaren Stelle in den Unterlagen der verstorbenen Person hinterlegt. Nicht hilfreich ist es, Anweisungen für die Zeit direkt nach dem Todesfall im Testament festzuhalten. Denn dieses wird oft erst Wochen nach dem Tod und der Beisetzung eröffnet.

Haustiere

Vergessen Sie nicht, die Versorgung etwaiger Haustiere sicherzustellen. Für Klein- und Käfigtiere genügt ein neuer Standort bei tierlieben Familien. Möglicherweise erklären sich auch Züchter zur Aufnahme bereit. Tiere mit einem ausgeprägten Sozialsinn, wie etwa Hunde ihn besitzen, leiden jedoch unter dem Verlust ihres Menschen ähnlich stark wie die Angehörigen. Hier sollten Sie fachkundige Hilfe zu Rate ziehen, da diese Wesen nicht selten an ihrer Trauer zugrunde gehen.


Dinge, die Innerhalb von zwei bis drei Tagen getan werden müssen

Todesmeldung beim zuständigen Zivilstandsamt

Die Zivilstandsämter der Schweiz verwalten alle Angelegenheiten rund um den Stand einer Person. Zu den Änderungen des Personenstandes eines Bürgers gehören die Heirat sowie die Geburt und eben auch das Lebensende.

Die ärztliche Todesbescheinigung ist das Dokument, mit dem der Todesfall dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet wird. Unterscheidet sich der Sterbeort vom Wohnort des oder der Verblichenen, geht die Information über den Tod an die Zivilstandsämter beider Gemeinden. Für die rechtzeitige Todesmeldung innerhalb der ersten 48 Stunden müssen die Angehörigen im Todesfall zu Hause selbst sorgen. Das Heim- oder Pflegepersonal übernimmt diese Tätigkeit, sofern der oder die Betroffene in einer Einrichtung verstirbt.

Für die Todesmeldung an das Zivilstandsamt brauchen Sie folgende Dokumente:

  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Familienausweis (früher Familienbüchlein)
  • Meldebestätigung oder Schriftenempfangschein
  • Pass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen

Ein persönlicher Termin auf dem Zivilstandsamt ist ein nötiger Schritt, um die Beisetzung des Verstorbenen durchführen zu können. Sie beantragen hierbei, oder alternativ beim Bestattungsamt, die Todesurkunde. Wenn der oder die Verschiedene eigene Wünsche für die Bestattung festgehalten hat, bringen Sie diese zum Termin auf dem Amt mit. Sollte hierfür keine Willensbekundung vorliegen, liegt die Entscheidung in allen Fragen rund um die Bestattung bei den nächsten Angehörigen.

Wichtige Entscheidungen für die Bestattung zur Klärung auf dem Zivilstands- oder Bestattungsamt

Diese Fragen besprechen Sie nun mit dem Zivilstands- oder Bestattungsamt. Dabei geht es um die Art und Weise der Bestattung sowie die Beschaffenheit des Grabes. Hier fällt die Wahl auf eine Erdbestattung und ein Erdgrab oder auf eine Feuerbestattung sowie ein Urnengrab. Auch die Form, wie ein Grab angelegt ist, muss entschieden werden. Es stehen Reihengräber, Reihenmietgräber oder gegebenenfalls Familiengräber zur Auswahl. Für Urnengräber bieten einige Friedhöfe Nischen- oder Gemeinschaftsgräber an.

Abseits dieser klassischen Bestattungs- und Grabformen haben Angehörige weitere Möglichkeiten, die sterblichen Überreste beizusetzen. So können Sie die Urne bei sich zu Hause aufbewahren. Eine Naturbestattung der Urne in einem Friedwald ist eine weitere Art und Weise. Zudem ist es in der Schweiz erlaubt, die Asche des oder der Verstorbenen in der Natur zu verstreuen, solange bei dieser Zeremonie keine Unbeteiligten gestört werden.

Planung der Trauerfeier

Die Gestaltung der Trauerfeier kann der Betroffene zu Lebzeiten bereits selbst festlegen. Das eigene Lebensende sowie die Dinge, die danach passieren sollen, ist für alle Beteiligten ein schwieriges Thema. Je mehr jedoch im Vorfeld festgelegt wurde, umso einfacher ist es für die Hinterbliebenen, das Anstehende zu organisieren, zu meistern und die Wünsche des oder der Toten in Ehren zu halten.

Unabhängig davon, ob der Ablauf der Trauerfeier nun von der verstorbenen Person selbst festgelegt oder von den Angehörigen nach bestem Wissen und Gewissen organisiert wurde, gehören zur Abschiedszeremonie gewisse Punkte:

  • die Lokalität – in einer Kirche, nur am Grab, zu Hause oder in der Natur
  • die Trauerrede – Trauerredner kann ein Pfarrer oder eine sonstige vertrauenswürdige Person sein
  • weitere Trauerredner aus der Familie und dem Bekanntenkreis
  • Rahmenbedingungen wie Sitzordnung, musikalische Begleitung, Schmuck oder Symbole aus dem Leben des oder der Verblichenen
  • Kondolenzbuch bereitlegen

Planung der Bestattung

Die Beerdigung ist eine würdevolle Feierlichkeit, die meist direkt im Anschluss an die Trauerfeier erfolgt oder relativ zeitnah danach. Oft wird der oder die Verstorbene im Sarg oder in der Urne auf seinem letzten Weg von der Trauerhalle über den Friedhof bis zu seiner endgültigen Ruhestätte von den Trauergästen begleitet. Zum festlichen Rahmen der Bestattung gehören:

  • Gästeliste – Einladungen an die Trauergäste
  • Blumenschmuck – Sargbouquet oder Trauerkranz
  • musikalische Begleitung – wenn möglich nach den Wünschen des oder der Verstorbenen, eventuell mit Trauersänger
  • Leidmahl im Anschluss an die Beisetzung, wenn geplant

Trauerkarte

Eine Trauerkarte versenden Sie nach der Planung der Trauerfeier an den Familien- und Freundeskreis des Verstorbenen. Hiermit erreichen Sie all diejenigen, denen Sie die Nachricht vom Tod Ihres Angehörigen persönlich überbringen möchten. Zugleich laden Sie mit der Karte die gewünschten Gäste zur Trauerfeier, Beisetzung oder zum Leidmahl ein. Mit angemessenen Sprüchen, Gedichten oder einem kurzen Text drücken Sie Ihre Trauer und den Wunsch aus, dass Sie mit dem Empfänger der Karte Ihre Trauer teilen wollen. Falls Sie um Spenden egal welcher Art bitten möchten, können Sie hier eine Kontonummer angeben.

Todesanzeige

Mit der Todesanzeige informieren Sie die Öffentlichkeit über den Verlust Ihres Angehörigen. Der klassische Weg führt meist zur regionalen Zeitung. Jedoch werden die Printmedien zur Publikation von Todesanzeigen mehr und mehr durch Online-Plattformen abgelöst. Zeitungsanzeigen sind vergleichsweise teuer. Je nach Reichweite und Auflage der Zeitung sowie der Grösse der Anzeige liegen die Kosten für eine Todesanzeige im mittleren dreistelligen bis niedrigen oder mittleren vierstelligen Bereich. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Artikel «Was kostet eine Todesanzeige in der Zeitung?».

Weil immer weniger Menschen über ein Zeitungs-Abo verfügen, erreicht eine Zeitungsanzeige nicht alle Menschen, die den Verstorbenen kannten. Über eine günstigere digitale Todesanzeige, die Sie per WhatsApp, E-Mail oder Social Media weiterleiten können, können Sie Angehörige und Freunde gezielter informieren.

Eine Todesanzeige, ganz gleich ob analog oder digital, enthält für gewöhnlich die folgenden Informationen:

  • den Namen des Verstorbenen
  • Beruf, gegebenenfalls akademische oder sonstige Titel, Auszeichnungen
  • Todesdatum, Geburtstag oder Alter
  • Namen der Angehörigen
  • Informationen zur Trauerfeier und Bestattung, Datum und Ort, Bitte um Beteiligung am Kranz oder Spenden
  • Gestaltung des Blumenschmucks, Wahl der Kleidung zur Trauerfeier
  • Ort und Zeit der Aufbahrung, falls geplant
  • Gedicht oder passender Spruch
  • Foto des oder der Verstorbenen, Symbole aus dessen Leben
  • Trauerbekundung
  • Adresse für Kondolenzschreiben

Erledigungen nach der Bestattung

Danksagung

Mit Dankeskarten drücken Sie Ihre Verbundenheit mit allen Menschen aus, die persönlich während der Trauerfeierlichkeiten oder aus der Ferne ihre Anteilnahme an Ihrem Verlust kundgetan haben. Für Dankeskarten finden Sie ähnlich wie für Trauerkarten geschmackvolle Textbeispiele auf passenden Internetseiten. Drücken Sie Ihren Dank in einem kurzen Text aus und erwähnen Sie hier wichtige Personen, die mit dem Verstorbenen engeren Kontakt hatten oder Ihnen durch die erste Zeit der Trauer geholfen haben.

Mit einer geschmackvollen Online-Danksagung können Sie sich bei einem erweiterten Bekanntenkreis bedanken, indem Sie diese per WhatsApp, E-Mail oder Social Media verschicken.

Grabstein

Der Grabstein bestimmt das Aussehen der letzten Ruhestätte des oder der Verstorbenen. Seine Gestaltung sollte dem Wesen und Charakter der hier beigesetzten Person entsprechen. Bildhauer und Steinmetze finden gemeinsam mit den Hinterbliebenen geschmackvolle Lösungen.

Der Grabstein wird für gewöhnlich nach der Bestattung gestaltet und auf das Grab gesetzt. Für Urnengräber kann dies direkt nach der Beisetzung geschehen. Erdgräber müssen zwischen sechs bis neun Monate ruhen, bevor die Erde sich gesetzt hat und den schweren Grabstein stabil tragen kann.

Grabpflege

Die Bepflanzung und das gepflegte Aussehen eines Grabes sagt aus, welche Achtung die Hinterbliebenen dem verstorbenen Familienmitglied nach seinem Tod entgegenbringen. Jahreszeitlich wechselnde Gestaltung und das Abdecken im Winter gehören zur Grabpflege genauso dazu wie das Entfernen von Laub und Unkraut. Verwandte, die dies aufgrund von Zeitmangel oder körperlichen Einschränkungen nicht vollumfänglich leisten können, haben die Möglichkeit eines Pflegevertrages, den sie üblicherweise mit der Friedhofsverwaltung abschliessen. Hierher wenden Sie sich auch in allen Fragen rund um die Details der Gestaltung und Pflege.

Auflösen und Kündigen von Verträgen, Versicherungen und Mitgliedschaften

Wie umfangreich ein Leben gewesen ist, erschliesst sich den Angehörigen manchmal erst, wenn nach dem Todesfall Administratives zu tun ist. Hierbei wird der Verlust erst in seinem weiteren Umfang realisiert. Für viele Mitgliedschaften und Verträge steht die Kündigung oder Übertragung auf eine andere Person an. Der Güterstand muss aufgelöst oder das Auto abgemeldet werden. Hieran hängen oft Erinnerungen. Die Hinterbliebenen werden womöglich mit Gefühlen konfrontiert, die während der ersten Zeit der Trauer und der Organisationstätigkeiten für die Beisetzung noch keinen Raum hatten.

Der Todesfall muss bei folgenden Behörden und Institutionen gemeldet werden:

  • AHV-Ausgleichskasse
  • Pensionskasse
  • Krankenversicherung
  • Strassenverkehrsamt
  • Banken
  • Post
  • Steueramt

Kündigungen von:

  • Vereinsmitgliedschaften
  • Zeitschriftenabonnements
  • Abos für öffentliche Verkehrsmittel
  • Telefon-, Radio- und TV-Anschluss
  • Mietvertrag

Ein Fahrzeug abmelden:

  • Abmeldung beim Strassenverkehrsamt; dies zieht die automatische Abmeldung von der Fahrzeugsteuer und die Kündigung der Autoversicherung nach sich
  • Abgabe und Entwertung der Nummernschilder
  • eventuelle Ummeldung auf eine andere Person

Digitales Leben

  • Online-Konten
  • Passwortliste
  • Social-Media-Profile

Sehen Sie in den Papieren der verstorbenen Person nach und suchen Sie nach Informationen über bestehende Verpflichtungen. In der heutigen digitalen Zeit ist es auch hilfreich, eine Liste mit Passwörtern und Zugangsdaten zu haben. Viele Abonnements und Verträge, auch mit Energieversorgern, sind heute online abgeschlossen und genauso gültig wie schriftliche. Das bedeutet: Wenn Zahlungen ausbleiben, gibt es die gleichen Probleme wie bei "Offline"-Verträgen. Es können Mahnungen kommen oder die Verträge verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig bezahlt oder gekündigt werden.

Erbe

Erbschaftsangelegenheiten sind viel zu oft ein Herd für Missgunst und Zwiespalt in Familien. Der Gesetzgeber versucht, möglichst alle Nachfahren im Todesfalle zu berücksichtigen, was bei weit verzweigten Familienstammbäumen sehr aufwendig werden kann. Je konkreter das Erbe eines Menschen als dessen letzter Wille in seinem Testament festgehalten ist, umso weniger haben Unklarheiten die Möglichkeit, Streit zwischen Familienmitgliedern zu entfachen.

Die folgenden Schritte gehen Hinterbliebene bei der Regelung des Erbes. Für jeden Schritt müssen Sie eine bestimmte Behörde kontaktieren, wobei sich die Zuständigkeiten von Kanton zu Kanton unterscheiden.

Testament einreichen

Nach dem Fund eines Testaments reichen Sie es bei der Behörde ein. Diese prüft das Dokument auf Echtheit. Hilfreich ist es, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ein endgültiges Testament bei der Behörde – Gemeindeverwaltung, Bezirksgericht, Erbschaftsamt, Amtsnotariat oder ähnliche – hinterlegt hat.

Testamentseröffnung

Das Testament wird normalerweise innerhalb eines Monats eröffnet und in Anwesenheit aller rechtmässiger Erben verlesen.

Erbschein beantragen

Der Erbschein verschafft den berechtigten Erben Zugang zum Nachlass. Mit diesem Dokument können Bevollmächtigte auf Bankkonten zugreifen, die die Geldinstitute gewöhnlich im Todesfall vorsorglich sperren. Die das Testament verlesende Stelle nimmt die Anträge für den Erbschein in Empfang.

Ausschlagen des Erbes

Erbberechtigte Personen haben von Gesetzes wegen die Möglichkeit, sich einen genauen Überblick über den Nachlass und etwaige Verbindlichkeiten zu verschaffen. Dies verhindert es, versteckte Schulden zu erben, für die die Nachkommen ansonsten mit ihrem Privatvermögen haften müssten. Hierzu beantragt der betroffene Erbe ein «Öffentliches Inventar» bei der im jeweiligen Kanton zuständigen Behörde. Dies können Bezirks- oder Kantonsgerichte, Gemeinderäte oder Erbschaftsämter sein. Informieren Sie sich, welche Behörde Sie in Ihrem Kanton für ein öffentliches Inventar kontaktieren müssen.

Sicherung des Erbgangs

Es können Umstände vorherrschen, in denen Abläufe zur Sicherung des Erbgangs notwendig werden. Sollte etwa die Gefahr bestehen, dass sich Unberechtigte an der Erbmasse vor der Zuteilung bedienen, haben die Erben die Möglichkeit, Sicherungsmassnahmen zu beantragen. Diese bestehen in der Siegelung, dem Sicherungsinventar, einer Erbschaftsverwaltung und eventuell vom Einzelfall abhängigen weiteren zulässigen Massnahmen.

Erbengemeinschaft

Im Falle mehrerer gleichberechtigter Erben sieht die Gesetzgebung ein Recht auf Erbteilung vor. Die Details und eventuelle Ausschlüsse können vom Erblasser persönlich festgelegt und zu einem gewissen Grad von den Miterben entschieden werden. Für eine korrekte Abwicklung der Erbangelegenheiten sollte fachkundige Unterstützung zu Rate gezogen werden.

Oft gibt es unter den Erben keine Einigung, wie einzelne Teile des Erbes zu bewerten sind. In solchen Fällen kann sich einer der Erben benachteiligt fühlen und eine Teilungsklage anstrengen. Hierbei wird der Wert des Erbes gerichtlich festgestellt.

Haushaltsauflösung

Der Hausstand der verstorbenen Person gehört rechtlich gesehen zu deren Erbe und wird ebenso behandelt. Existiert eine Erbengemeinschaft, teilen die Mitglieder die Gegenstände unter sich auf. Sind sich alle über die Aufteilung einig geworden, kann der Rest des Hausstandes auf Veranlassung der Hinterbliebenen geräumt werden. Wichtige Unterlagen zu Verträgen, Bankkonten, Versicherungen und anderen persönlichen Angelegenheiten bringen Sie vorher an einen sicheren Ort.

Mietwohnung

Hat der oder die Verstorbene zur Miete gewohnt, ist nun die Kündigung des Mietvertrags wichtig. Trotz der besonderen Umstände gilt die Kündigungsfrist auch hier. Beachten Sie eventuelle Nachmieterregelungen, Mietschulden, Mietzinskonten und die Rückzahlung der geleisteten Mietkaution. Nach Räumung der Wohnung kann diese zum vereinbarten Termin übergeben werden.

Zimmer in Alters- oder Pflegeheim

Die Räumung, Übergabe und Endreinigung eines Heimzimmers klären Sie mit dem Personal und gegebenenfalls mit der Leitung der Einrichtung. Auch hier steht zeitnah eine Vertragskündigung und eine Räumung an. Lassen Sie sich auch eventuell geleistete Kautionen und Vorauszahlungen erstatten.

Wohneigentum

Hinterlässt die verstorbene Person ein Eigenheim, liegt das weitere Vorgehen bei den Erben. Diese können zwischen Verkauf und Vermietung entscheiden oder gegebenenfalls selbst einziehen. Im letzteren Fall kann zwischen dem Tod des bisherigen Bewohners und dem Bezug durch die Erben ein längerer Zeitraum liegen.

Beachten Sie bei einem Leerstand von mehreren Monaten, dass die Bausubstanz durch mangelndes Heizen und fehlendes Durchlüften nicht in Mitleidenschaft gezogen wird und Sie zum Schluss womöglich mit Schimmel oder Schädlingsbefall zu kämpfen haben. Wenn Sie nicht selbst regelmässig vorbeischauen können, bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, auf Heizen und Lüften zu achten. Daher sollte die Energieversorgung aufrechterhalten bleiben.

Abschliessende Worte

Mit einem möglichst geordneten Ablauf nach dem Tod eines Angehörigen wird ihm oder ihr Respekt und Achtung entgegengebracht. Dies ist bei der Vielzahl unterschiedlicher Tätigkeiten, Dokumenten und Fristen nicht einfach. Betroffene sind hier auf die Unterstützung von Freunden und Verwandten angewiesen. Die Trauer braucht zudem Zeit und Raum. Unbekannte Gefühle und Erinnerungen können sich Bahn brechen und haben ihre Daseinsberechtigung während des Abschiedsprozesses. Somit halten Sie die Erinnerung an den geliebten Menschen, der von Ihnen gegangen ist, in allen Ehren.

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